Geeichte Ausführung nach der MID-Richtlinie 2004/22/EG erfüllt innerhalb der Europäischen Gemeinschaft die Voraussetzungen, die an Geräte gestellt werden, die der gesetzlichen messtechnischen Kontrolle unterliegen. Die Energiezähler nach der MID-Richtlinie sind zur Energieverrechnung (für Inrechnungstellung an Dritte z.B. in Mietobjekten, Campingplätzen usw.) zugelassen.






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